Allgemeine 
Nutzungsbedingungen für die Software Blimp App

  1. Leistungspflichten des Anbieters: Bereitstellung der Software
    1. Blimp App GmbH (im Folgenden „Anbieter“) räumt dem Kunden den nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Gebrauch an der Software Blimp (im Folgenden „Software“) ein. Das Nutzungsrecht gilt bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages und ist auf die vereinbarte Gerätezahl beschränkt.
    2. Der Kunde kann über seine Internetverbindung via Web-Browser und Blimp-Smartphone App auf die vom Anbieter gehostete Software zugreifen. Für den Zugriff muss der Kunde einen Account auf www.blimp-app.de erstellen.
    3. Der Funktionsumfang der Software ist unter www.blimp-app.de abrufbar. Funktionen, die über die Standardfunktionen hinausgehen, sind auf dem Bestellungsformular, dem diese AGB als Anhang unterstellt ist, unter „Sonstige Vereinbarung“ aufgelistet.
    4. Der Anbieter verpflichtet sich, die Software dem Kunden über einen Server eines Drittanbieters zum Gebrauch zugänglich zu machen und zu erhalten. Der Kunde kann auf dem Server im angemessenen Umfang Daten ablegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zugreifen kann. Es ist eine Server-Uptime von 99% im Jahresdurchschnitt zu erwarten; davon ausgenommen sind zuvor angekündigte Wartungsintervalle.
    5. Eine kundenspezifische Anpassung der Software, Consulting, Integration und Service-Dienstleistungen erfolgen nur gemäß gesonderter Beauftragung.
    6. Der Anbieter ist berechtigt, die Software zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Wesentliche Änderungen, welche die Funktionalität der Software insgesamt verändern, hat der Anbieter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen in Textform (z.B. E-Mail) dem Kunden anzukündigen.
  2. Leistungspflichten des Kunden: Mängelrüge, Nutzung durch Dritte
    1. Im Falle der Funktionsstörung der Software wird der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens der Funktionsstörung, ihrer Auswirkungen und möglicher Ursachen mitteilen. Für die Mitteilung wird der Kunde auf qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind im Auftrag des Kunden tätige Dritte wie etwa Angestellte oder freie Mitarbeiter des Kunden, soweit diese unter die vereinbarte Nutzerzahl fallen.
  3. Leistungspflichten des Kunden: Vervielfältigungs- und Urheberrechte
    1. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für die Benutzung der Software notwendig (so z.B. beim Laden in den Arbeitsspeicher). Zur unzulässigen Vervielfältigung zählt insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes.
    2. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des § 69e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt (Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität). Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 69e UrhG ist eine Dekompilierung unzulässig.
    3. Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Beseitigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder – etwa wegen der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens – zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.
  4. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift auf dem Bestellungsformular, dem diese AGB als Anhang unterstellt ist, in Kraft (im Folgenden „Vertragsbeginn“).
    2. Der Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit. Im Falle der Vereinbarung einer jährlichen oder mehrjährigen Laufzeit läuft der Vertrag ab Vertragsbeginn über die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn keine der Parteien 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende widerspricht. Im Falle der Vereinbarung einer monatlichen Laufzeit kann der Vertrag jederzeit zum Monatsende beendet werden.
    3. Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
      1. der Kunde Nutzungsrechte des Anbieters dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Anbieters hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
      2. der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht;
      3. über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.
    4. Die Kündigung sowie der Widerspruch gegen eine Vertragsverlängerung kann in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.
    5. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde zum Vertragsende die Nutzung der Software aufzugeben und etwaige Vervielfältigungen zu zerstören. Mit dem Ende der Laufzeit werden die Daten auf dem Server gelöscht; der Kunde hat seine Daten rechtzeitig vor Laufzeitende zu sichern.
  5.  Vergütung, Nutzerzahl und Zurückbehaltungsrecht
    1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Leistungen des Anbieters gemäß Ziffer 1.1 und 1.4 an den Anbieter die vereinbarte Vergütung für die vereinbarte Gerätezahl und Laufzeit zu zahlen.
    2. Die Lizenzgewährung basiert auf der Anzahl der Geräte, auf welchen die Blimp-Smartphone App läuft.
    3. Bei Vereinbarung einer jährlichen oder mehrjährigen Laufzeit stellt der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jährlich im Voraus in Rechnung. Bei Vereinbarung einer monatlichen Zahlung wird monatlich im Voraus abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt in Textform.
    4. Der Anbieter ist berechtigt die Leistungen gemäß Ziffer 1.1 und 1.4 dieser Nutzungsbedingungen zurückzubehalten, wenn und solange der Kunde eine Rechnung bei Fälligkeit nicht begleicht und sodann in einer Mahnung mit Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und diese Frist ohne Zahlungseingang bei dem Anbieter verstreicht.
    5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vergütung pro Gerät nach Ankündigung in Textform (z.B. E-Mail) unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zu ändern. Eine solche Änderung darf die vorherige Vergütung pro Gerät um nicht mehr als 5 Prozent überschreiten. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 Prozent kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Erhöhungszeitpunkt in Textform (z.B. E-Mail) kündigen.
  6. Erweiterungen und Teilkündigungen
    1. Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung für den nächsten Abrechnungsmonat den Vertrag in Textform um weitere Geräte gegen Entgelt erweitern. Die Erweiterung gilt ab dem nächsten Abrechnungsmonat bis Ende der vereinbarten Laufzeit und wird gemäß Ziffer 4.2 verlängert.
    2. Der Kunde ist zur Teilkündigung der nach Ziffer 6.1 definierten weiteren Geräte unter Einhaltung der Laufzeiten und Kündigungsfrist nach Ziffer 4.2 berechtigt.
    3. Der Kunde gibt dem Anbieter die Informationen, die zur Aufklärung des tatsächlichen Nutzungsvolumens erforderlich sind, und gestattet ihm angemessene Prüfvorgänge.
  7. Gewährleistung
    1. Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit nach Ziffer 1.1 und 1.4 gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB; der Anbieter hat die Software demnach in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten, also insbesondere Mängel zu beseitigen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Software und deren Funktionsweise unverzüglich im Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch einen qualifizierten Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel in Textform (z.B. E-Mail) unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.
    3. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  8. Haftung
    1. Eine Haftung des Anbieters tritt nur ein, soweit der eingetretene Schaden
      1. durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden oder
      2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist.
      3. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    2. Haftet der Anbieter gemäß vorgenannter Ziffer für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
    3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter – bei Bestehen einer Rechtsgrundlage – ebenfalls nur in dem vorgenannten Umfang und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere durch etwaige Sicherungskopien, vermeidbar gewesen wäre.
    4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
    5. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.
  9. Sonstige Bestimmungen (Referenzliste, Änderungsvorbehalt, anwendbares Recht)
    1. Mit einer Aufnahme in eine Referenzliste des Anbieters ist der Kunde einverstanden; hierzu zählt auch die Veröffentlichung von Case Studies. Den zu veröffentlichenden Inhalt werden die Parteien abstimmen.
    2. Jede Partei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    3. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen vertraulich zu behandeln.
    4. Der Anbieter kann mit Zustimmung des Kunden die Allgemeinen Nutzungsbedingungen ändern. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Nutzungsbedingungen in Textform anzeigen. Der Kunde kann den neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige in Textform widersprechen. Tut er dies nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Anbieter wird den Kunden mit der Anzeige auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
    5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
    6. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
    7. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Parteien aufgrund dieser Vereinbarungen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    8. Die englische Fassung dient nur der Information und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung.